Einen heben
In meinem Haus wurde heute ein Rollstuhllift eingebaut, der dem Haus zur Barrierefreiheit verhilft und die ersten 7 Stufen=rund 1,50 Meter vom Erdgeschoss zum Hochparterre überbrückt. Die Hausverwaltung sprach abwertend, mindestens aber unüberlegt von einem Behindertenlift (Neuperlach.org berichtete, ist aber auch nicht besser, wie die Überschrift beweist). Die Anzahl der Fahrstühle erhöht sich auf damit im Haus auf 4. Neben diesem neuen Lift gibt es noch zwei normale Personenfahrstühle sowie einen Lastenaufzug.

Die Monteure wirken routiniert. Alle Bilder mit freundlicher Genehmigung der Monteure (29.04.2010). © Thomas Irlbeck
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30. April 2010 um 22:10
Solche Lifts sind ein Segen für Rollstuhlfahrer. Doch wie ist die Benutzung geregelt? Öffentlich werden sie ja wohl nicht sein, sonst könnten spielende Kinder damit Spaßfahrten unternehmen. Bekommt jeder Berechtigte einen Schlüssel (was ich für erfoderlich halte) oder muss jedesmal der Hausmeister gerufen werden? Dürfen auch Lieferanten mit einer Sackkarre oder einem Hubwagen den Lift benutzen, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird?
30. April 2010 um 22:38
Ich habe die Frage per Mail beantwortet, da die Daten teilweise vertraulich sind. Hier so viel: Nur einer im Haus hat einen Schlüssel dafür und darf den Lift benutzen.
M.E. ist der Lift nur für Rollstühle zugelassen, nicht für allgemeine Lasten. Hier müsste ich mir die aufgedruckten Hinweise noch anschauen, wenn alles fertig ist.
11. Juli 2010 um 20:03
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