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Einen heben – Einbau Rollstuhlaufzug in meinem Haus

In meinem Haus wurde heute ein Rollstuhllift eingebaut, der dem Haus zur Barrierefreiheit verhilft und die ersten 7 Stufen=rund 1,50 Meter vom Erdgeschoss zum Hochparterre überbrückt. Die Hausverwaltung sprach abwertend, mindestens aber unüberlegt von einem „Behindertenlift“ (siehe weiter unten – „Hintergrund – Schreiben vom Hausverwalter“). Die Anzahl der Fahrstühle erhöht sich auf damit im Haus auf 4. Neben diesem neuen Lift gibt es noch zwei normale Personenfahrstühle sowie einen Lastenaufzug.

Rollstuhlaufzug Karl-Marx-Ring 58
Die Monteure wirken routiniert. Alle Bilder mit freundlicher Genehmigung der Monteure (29.04.2010) © Thomas Irlbeck
Rollstuhlaufzug Karl-Marx-Ring 58
Passt alles? 29.04.2010) © Thomas Irlbeck
Rollstuhlaufzug Karl-Marx-Ring 58
Die Plattform wird mal testweise aufgeklappt (29.04.2010) © Thomas Irlbeck

Hintergrund – Schreiben vom Hausverwalter

Rollstuhlaufzug Karl-Marx-Ring 58
Detail (29.04.2010) © Thomas Irlbeck

Heute (19.11.2009) erhielt ich ein Schreiben von meinem Verwalter. Unter anderem wurde ich darüber informiert, dass in meinem Haus am rückwärtigen Eingang ein „Behindertenlift“ eingebaut werden solle. Dieser soll die ersten ca. 1,50 Meter zwischen Erdgeschoss und Hochparterre überbrücken und damit eine Barrierefreiheit herstellen. Der Begriff „Behindertenlift“ wird in den nachfolgenden Ausführungen des Verwalterschreibens durchgehend weiterverwendet.

Vor einiger Zeit empfahl mir ein Internetbekannter, dass man nicht mehr „Behinderter“ sagen sollte. Es hieße jetzt „Mensch mit Mobilitätseinschränkungen“. Recht hat er. Denn damit steht der Mensch wieder im Vordergrund und wird nicht auf seine Einschränkung reduziert. Der Bekannte kritisierte seinerseits noch mal die Terminologie, als eine Zeitung den Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl sprachlich in einen „Behindertenstuhl“ setzte. Warum spricht mein Verwalter nicht einfach von einem „Rollstuhlaufzug“?

Dass der Aufzug am rückwärtigen Eingang eingebaut wird, liegt daran, dass man nur dort auf das Niveau der Personenfahrstühle kommt, dieser Eingang liegt entsprechend höher. Beim Haupteingang muss man erst die Treppe außen überwinden und innerhalb des Hauses dann noch einmal ein paar Stufen. Somit bräuchte man gleich zwei Aufzüge.

Nach nur drei Jahren – Rollstuhllift soll wieder weg (29.11.2013)

Über drei Jahre sind nun vergangen, dass der Rollstuhlaufzug eingebaut wurde. Bezahlt wurden Anschaffung, Einbau und Wartung von Herrn N., einem Eigentümer, der große körperliche Einschränkungen beim Laufen hatte. Nur die Stromkosten wurden von der Eigentümergemeinschaft übernommen. Das Nutzungsrecht für den Lift erhielt ausschließlich Herr N.

Im Januar dieses Jahres verstarb Herr N. tragischerweise. Die Erbin hat nun angeboten, den Rollstuhllift der Eigentümergemeinschaft kostenfrei zu überlassen. Nur Wartungs- und Instandhaltungskosten seien von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Für mich war klar, dass man den Lift übernehmen sollte. Zum Entsorgen ist er zu schade und es ist gut, wenn er da ist – für alle Fälle. Bei der gestrigen Eigentümerversammlung war der Rollstuhllift ein Tagesordnungspunkt. Die Verwalterin mahnt mit Recht, dass jeder von uns einmal auf den Rollstuhl angewiesen sein könnte.

Dennoch entwickelt sich eine sehr negative Stimmung im Saal gegen den Rollstuhllift. Ein Eigentümer weist darauf hin, dass der Rollstuhllift so gut wie nie verwendet worden und daher sinnlos sei. Dem wird entgegnet, dass Herr N. ihn sehr wohl benutzt habe – zumindest in den letzten Monaten, in denen er im Rollstuhl gesessen sei und nicht mehr auf Krücken gehen konnte. Der Eigentümer kontert, der Lift wäre an der falschen Hausseite eingebaut worden – nämlich am Hintereingang und nicht am Vordereingang.

Ich erwidere, dass es nicht anderes möglich gewesen sei, da nach der Türe des Haupteingangs (Südseite) im Flur noch einmal ein paar Stufen kämen. Die Fahrstühle wären so nicht barrierefrei zu erreichen gewesen. Der Hintereingang (Nordseite) ist dagegen höher und man steht nach dem Öffnen der Türe schon niveaugleich vor den Fahrstühlen.

Außerdem ist ja die Tiefgarage auf der Nordseite der Wohnanlage, die Südseite wäre noch weniger unpraktisch. Der Eigentümer beschreibt, wie umständlich der Rollstuhllift für Herrn N. gewesen sei. Aus der Tiefgarage habe Herr N. die normale Autorampe nach oben fahren müssen, da es sonst nur Treppen nach oben gebe. Dort sei er aber dann am anderen Ende der Wohnanlage rausgekommen und habe über die Lieferzufahrt quasi wieder zurückfahren müssen.

Ein anderer Eigentümer ruft „Wir übernehmen den Rollstuhllift nicht“ und muss sich belehren lassen, dass darüber alle Eigentümer abzustimmen hätten. Von verschiedenen Eigentümern wird auf die nicht geringen Wartungskosten hingewiesen. Außerdem könnte es ja mal gesetzliche Änderungen geben und dann müssten Sicherheitseinrichtungen für viel Geld nachgerüstet werden. Aufhänger dafür waren die Fahrstühle der Wohnanlage, die erst vor kurzem ausgetauscht wurden und jetzt mit einem Kabinenabrutschschutz versehen werden müssen.

Für mich ist das nicht überzeugend. Hin und wieder sehe ich einen Mann (Bewohner oder Besucher?), der im Rollstuhl sitzt und, da er keinen Schlüssel für den Lift besitzt, in einer strapaziösen und langwierigen Prozedur von seiner Begleiterin die Treppe „hinaufgestützt“ wird. Im Saal ist aber niemand, der nicht mehr Treppensteigen kann. Viele Eigentümer sind allerdings bereits jenseits der 70, da kann man nicht erwarten, dass es mit dem Laufen für alle Ewigkeit so gut funktionieren wird.

Dann kommt es, wie ich es vor Beginn der Versammlung nicht erwartet hatte. Mit gewaltiger Mehrheit wird der Antrag auf die kostenfreie Übernahme abgelehnt. Ich stimme mit „Ja“, aber ich bin fast der Einzige, der sich für die Übernahme ausspricht.

Nun wird der Rollstuhllift also demontiert und entsorgt. Es sei denn, es meldet sich noch jemand, der bereit ist, den Rollstuhllift in Eigenregie und auf eigene Betriebskosten zu übernehmen.

Update: Daraus wurde nichts, der Lift wurde entfernt.