Kategorien
Bilder Bildung/Erziehung Straßenverkehr

4 Spuren – Tempo 30 km/h

4 Spuren – Tempo 30 km/h
Tempolimit auf der Quiddestraße (29.08.2018). Foto: Lesereinsendung

Straßen mit vier oder mehr Fahrspuren und breitem, begrüntem Mittelstreifen sind generell kein Hinderungsgrund für Tempo 30 km/h mehr. Vor unserem Schulzentrum an der Quiddestraße ist nun Tempo 30 km/h angesagt, zumindest Mo bis Fr von 7 bis 18 Uhr – auch übrigens in den Schulferien. Nur an gesetzlichen Feiertagen darf schneller gefahren werden.

Das Tempolimit gilt auf allen Fahrspuren in beiden Richtungen zwischen beiden Kreuzungen (also zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Heinrich-Wieland-Straße). Auf der Albert-Schweitzer-Straße ist auf Höhe von Maulwurfshausen (Spielhaus) ebenso ein solches Tempolimit zu finden, hier aber nur auf den Fahrspuren Richtung pep. Last, but not least, wurden auch auf der Heinrich-Wieland-Straße Tempo-30-Schilder aufgestellt, hier auch nur auf den Fahrspuren Richtung pep. Das Tempolimit erstreckt sich auf den gesamten Abschnitt zwischen den Kreuzungen, also zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Karl-Marx-Ring.

Ganz konsequent erscheint mir das nicht, denn auch auf der Albert-Schweitzer-Straße Richtung auf der Straßenseite gegenüber Maulwurfshausen findet sich ein durchaus frequentierter Zugang zum Schulzentrum an der Quiddestraße, aber hier darf weiter 50 km/h gefahren werden.
Sinn und Akzeptanz des Tempolimits

Natürlich geht die Sicherheit von Schülern vor, es gibt nichts Kostbareres als die körperliche Unversehrtheit. Die Frage ist aber, wie viel Akzeptanz eine Tempo-30-Regelung auf so breiten Straßen mit vier Fahrspuren und begrüntem Mittelstreifen hat. Zum Schutz von Fußgängern gibt es in Neuperlach unzählige Brücken, die ein gefahrloses Überqueren erlauben. Alleine das Schulzentrum an der Quiddestraße ist mit zwei Brücken versehen (eine der Brücken ist in Bild 2 zu sehen). Leider werden die Brücken oft nicht benutzt, da sie Umwege bedeuten.

Eine relativ neue gesetzliche Möglichkeit aus dem November 2017 erlaubt die Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Spitälern und Spielplätzen selbst dann, wenn es sich um sehr breite, gut ausgebaute Straßen handelt.

Sollten diese Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, könnten große Teile Neuperlachs zur Tempo-30-Zone werden. Am Karl-Marx-Ring etwa finden sich auf Höhe einer lang gezogenen Kurve die Grundschule am Karl-Marx-Ring (also mit Schülern, die durch ihr Alter ganz besonders gefährdet sind) und das Phönix-Pflegeheim (mit ebenso besonders schutzbedürftigen Menschen). Die Stelle ist durch die kaum einsehbar Kurve nicht ungefährlich. Immer wieder beobachte ich dort Beinaheunfälle auf der Innenringspur, weil Fußgänger die Fahrzeuge zu spät sehen. Die (orange) Brücke dort wird von vielen gemieden, da man dann ja vielleicht zwei Minuten länger für die Überquerung braucht. Weiter östlich ist die Wilhelm-Röntgen-Realschule zu finden. Jeder Neuperlacher weiß, dass es noch viele weitere Schulen, Pflegeheime, Kindergärten etc. gibt.

Danke an Frauke Baumann und Christian Berger, die heute eine Runde in Neuperlach gedreht und die Fotos eingesendet haben.

Zusatzinfos: München weitet Tempo-30-Zonen in der Stadt aus und löst auch Kopfschütteln aus (Bericht der tz vom 15.07.2018)

4 Spuren – Tempo 30 km/h
Tempolimit auf der Quiddestraße, Blick Richtung Albert-Schweitzer-Straße (29.08.2018). Foto: Lesereinsendung
4 Spuren – Tempo 30 km/h
Tempolimit auch auf den Fahrspuren der Quiddestraße Richtung Karl-Marx-Ring (30.08.2018) © Thomas Irlbeck
4 Spuren – Tempo 30 km/h
Tempolimit auf der Albert-Schweitzer-Straße kurz vor dem Spielhaus Maulwurfshausen in Fahrtrichtung pep. Begründung ist hier „Kindergarten“, nicht „Schule“. In der anderen Fahrtrichtung gilt weiter Tempo 50 km/h (30.08.2018) © Thomas Irlbeck
4 Spuren – Tempo 30 km/h
Tempolimit auf der Heinrich-Wieland-Straße kurz vor dem Schulzentrum in Fahrtrichtung pep. In der anderen Fahrtrichtung gilt weiter Tempo 50 km/h (30.08.2018) © Thomas Irlbeck

Eine Antwort auf „4 Spuren – Tempo 30 km/h“

Ich würde gerne auf diese Thematik eine etwas andere Perspektive vorschlagen: 1967 wurden für die „autogerechte“ Stadt alle Radfahrer und Fußgänger enteignet und von der Nutzung des Straßenraumes ausgeschlossen, auf hohe Brücken und in dunkle Unterführungen gescheucht und zu langen, zeitraubenden Umwegen genötigt. 50 Jahre lang galt dieses Unrecht zugunsten einer begüterten Minderheit uneingeschränkt. Nun werden Maßnahmen beschlossen die die Lebensgefahr (bei Tempo 50 bis 80 km/h!) und die Ungerechtigkeit etwas abmildern sollen, doch für die verwöhnten Privilegierten fühlt sich das an wie Enteignung, deshalb das „Kopfschütteln“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert