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Das ist München. Aber anders. Der Blog zum Stadtteil Neuperlach

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Flohmärkte in Neuperlach 2010

Auf vielfachen Wunsch hier die Termine der Flohmärkte des Bürgerkreises Neuperlach für 2010.

Achtung: Bei Regen entfällt der Flohmarkt ersatzlos!

Samstag

Auf dem Parkplatz der „Deutschen Rentenversicherung“ (Ex-LVA), Aufbau ab 6:45 Uhr, Ende 16 Uhr, Einlass ab 6:00 Uhr

06.02., 13.02., 20.02.
06.03., 13.03., 20.03.
03.04., 10.04., 17.04.
01.05., 08.05., 15.05.
05.06., 12.06., 19.06.
03.07., 10.07., 17.07.
07.08., 14.08., 21.08.
04.09., 11.09., 18.09.
02.10., 09.10., 16.10.
06.11., 13.11., 20.11.

Sonntag

Auf dem pep-Parkplatz, Aufbau ab 9 Uhr, Ende 16 Uhr, Einlass ab ca. 7:00 Uhr

07.02., 14.02., 28.02.
07.03., 14.03., 28.03.
04.04., 11.04., 25.04.
02.05., 09.05., 30.05.
06.06., 13.06., 27.06.
04.07., 11.07., 25.07.
01.08., 08.08., 29.08.
05.09., 12.09., 26.09.
03.10., 10.10., 31.10.
07.11., 14.11., 28.11.

Flohmarkt (Archivbild). Foto: digital cat / Lizenz siehe: flickr

Stimmung für Olympia 2018 – so nah wie Neuperlach den Alpen ist!

Die Bildersektion ist mal wieder angewachsen wie die Alpenkulisse bei Föhnwetter. Vielen Dank an Jörg Lutz für die Genehmigung, die phantastischen Bilder zu zeigen!

Weitere Bilder: Zur Bildersektion geht es hier

Grafzentrum mit Alpenpanorama © Jörg Lutz

Marxzentrum mit Alpenpanorama © Jörg Lutz

Extrem-Alpenpanorama. Das Bild ist durch einen weiteren Klick ggf. ein weiteres Mal vergrößerbar! © Jörg Lutz

Mobile Bedürfnisanstalt setzt Farbakzente

Alles ist grau und farblos, klar, wenn noch nichts blüht, weil der Frühling noch keine Lust hat. Einen deutlichen Farbtupfer hinterlässt auf dem Bild aber die mobile WC-Anlage. Im vordersten Haus meiner Wohnanlage wird ein neuer Fahrstuhl eingebaut. Da dies rund 2 Wochen dauern soll, muss man sich natürlich auch um das „dringende Bedürfnis“ kümmern.

Farbtupfer in der tristen Landschaft (01.03.2010) © Gelbmann Stephan, http://www.marx-zentrum.de

Enttäuschendes Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – kein Sieg, nur Verschnaufpause

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden. Die Vorratsdatenspeicherung verstößt in der jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Vielerorts herrscht Jubelstimmung, ein Sieg für die Bürgerrechte soll das sein.

Genauer betrachtet muss das Urteil über das Urteil aber weit nüchterner ausfallen. Die Richter haben nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich für unzulässig erklärt, sondern nur die jetzige Form. Zwar ist die Aufzeichnung der Daten einzustellen und die bisherigen Daten sind zu löschen.

Doch mit einem neuen Gesetz wird es wahrscheinlich ähnlich weitergehen wie bisher. Der Gesetzgeber muss vor allem konkretisieren, in welchen Fällen die Daten verwendet werden dürfen. Kaum einer dürfte was dagegen haben, dass im Falle schwerster Straftaten – Terror, Mord, Steuerhinterziehung in Millionenhöhe – ein Zugriff auf die Daten gewährt wird. Doch das Bundesverfassungsgericht lässt die Möglichkeit, dass die Daten selbst bei besonders gewichtigen Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürfen, durchaus zu. Auch für die Unterhaltungsindustrie bleibt wohl eine Hintertür bei Urheberrechtsverletzungen, etwa in Tauschbörsen. Vielleicht nur für solche im gewerblichen Ausmaß, aber das gewerbliche Ausmaß ist ja dehnbar. Wenn ein Musiktitel noch nicht gewerblich ist, können es drei Titel durchaus sein. Man kann davon ausgehen, dass Lobbyisten bereits an konkreten Listen mit Begehrlichkeiten für ein neues Gesetz arbeiten.

Selbst wenn das neue Gesetz dann zu weit geht, muss gegen dieses auch erst einmal geklagt werden, und in der Zeit ist es dann gültig. In ein paar Jahren wird dann die neue Richter-Mannschaft ihr Urteil sprechen. Im „besten“ Fall hat man dann wieder ein verfassungswidriges Gesetz. Sind dann nur Kleinigkeiten zu monieren, könnte es weiter gelten und es müssen die Daten keinesfalls, wie es jetzt der Fall ist, gelöscht werden.

Rechenzentrum. Was hier wohl alles aufgezeichnet wird? Foto: stadtstreicher79 / Lizenz siehe: flickr

Ein Sieg wäre es heute nur gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die massenhafte Speicherung an sich für unvereinbar mit dem Grundgesetz gehalten hätte. Man könnte es ja so lösen, dass nur bei einem schwer wiegenden Verdacht nach einer richterlichen Anordnung die Daten der verdächtigen Person aufgezeichnet werden würden. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, ist derjenige zu informieren und seine Daten sind zu löschen. Im Falle, dass sich der Verdacht bestätigt, können die gewonnen Erkenntnisse genutzt werden. Aber zu einer solchen Regelung wird es kaum kommen. Man wird stattdessen wieder verdachtsunabhängig aufzeichnen.

Das bedrohliche Gefühl der orwellschen Überwachung wird beim Bürger bleiben und die Daten werden wahrscheinlich schon beim Verdacht auf kleinere Vergehen ausgewertet werden. Wo bitte bleibt der Sieg? Mehr als eine Verschnaufpause ist es nicht.

Warum noch alle Spiegel hängen – oder: „Der Tippfehler“

Vor kurzem habe ich mal in einem Neuperlacher Supermarkt einen Betrag von knapp 10 EUR mit einem 10-EUR-Schein bezahlt. Ich war verblüfft, als ich dann einen 20-EUR-Schein, einen 10-EUR-Schein und noch etwas Kleingeld zurückbekam. Ich machte die Kassiererin auf den Fehler aufmerksam. Sie war sehr irritiert und meinte, dass alles seine Richtigkeit hätte. Ich hätte ihr 40 EUR gegeben, das weise die Kasse aus, sagte sie. Ich entgegnete dann, wenn etwas knapp 10 EUR kosten würde, würde kein normaler Mensch dann zwei 20er zücken, das wäre ja total sinnlos. Außerdem beschrieb ich ihr den Vorgang, dass ich den Geldbeutel zu Hause noch kontrolliert und ganz sicher einen 10er und einen 50er und keine weiteren Scheine mitgenommen habe und der 50er sei noch da.

Sie stimmte mir dann zu und kam zu dem Schluss, sie habe die falsche Taste erwischt und nicht 1 0 eingetippt, sondern 4 0, die „4″ liege ja neben der „1″. Sie war aber äußerst verunsichert und ließ anmerken, dass andere Kunden das um 30 EUR (!) zu hohe Wechselgeld einfach mitgenommen hätten. Für mich ist so was unverständlich. O.k., ich hätte es machen können, aber hätte mich dann sehr unwohl gefühlt und wahrscheinlich alle Spiegel abhängen müssen.

Das soll nun kein Wort zum Sonntag werden, aber selbst möchte man ja auch in einem vergleichbaren Fall, dass der andere einen auf solch einen Fehler hinweist, oder?

Falls die Kassiererin mitliest: Sie sei hiermit gegrüßt!

Auch das ist ein Spiegel. Foto: timtak / Lizenz siehe: flickr

Einbruch ins Life

Einem Bericht von WerWieWas zufolge wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag im Neuperlacher Einkaufszentrum Life eingebrochen. Die Täter traten die Glastür der Apotheke ein und gelangten so in die Passage des Einkaufszentrums. Sie brachen dann einige Ladentüren auf und entwendeten aus vier Läden Bargeld, Zigaretten und technische Geräte. Die Täter sind flüchtig. Der Beute- und Sachschaden soll im Bereich von mehreren 10.000 Euro liegen.

Quelle: WerWieWas

Ins Life wurde eingebrochen (Archivfoto). © Thomas Irlbeck

Hohe 15 Prozent auf Niedrigprozentiges

Bei Twitter gibt es jede Woche den berühmten Follower Friday, bei dem man seinen Verfolgern andere Twitter-Benutzer empfiehlt. Bei meinem Discounter an der Ecke gibt es auch einen speziellen Freitag, an dem auf eine bestimmte Warenart 15 % Rabatt gewährt werden. Letzten Freitag waren es Hartwaren, diese Woche ist es Wein. Die Alkoholfahrt von Frau Käßmann nach Weingenuss hat damit aber nichts zu tun. Da ging es auch eher um Promille, nicht um Prozente.

Logo entfernt, wir wollen ja keine Werbung machen, schon gar nicht für legale Drogen (26.02.2010). © Thomas Irbeck (Handyfoto)

Polnische Tram=TramPolin

Aus der Reihe „Zufällig vor der Haustüre gesehen und mit dem zufällig mitgenommenen Knipser festgehalten“. Ein etwas marode wirkendes Trampolin. Schön.

Heißt nur so, ist aber keine Tram aus Polen. Ein Trampolin (25.02.2010). © Thomas Irlbeck

Abgeleitet wurde der Begriff wohl vom italienischen „trampoli“=“Stelzen“. Viel mehr ist nicht gesichert bzw. nur Spekulation.

Nicht mehr Winter, aber auch noch nicht Frühling

So kann man vielleicht den heutigen Blick vom Truderinger Wald Richtung Grafzentrum umschreiben.

So schön kann es hier sein (25.02.2010). © Thomas Irlbeck

Was die „Blaufahrt über rote Ampel“ mit der Vorbildfunktion zu tun hat

Vor fünf Jahren gab es unmittelbar vor meinem Wohnhaus am Karl-Marx-Ring einen tragischen Unfall. Bei einem spontan verabredeten und natürlich illegalen Straßenrennen zweier Fahranfänger flog ein Auto aus der Bahn und wickelte sich regelrecht um einen Baum. Der 18-jährige Fahrer des verunfallten Autos starb.

Mit diesen Bildern im Kopf betrachte ich seitdem die Themen „Leichtsinn“ und „Alkohol am Steuer“ mit einem noch weit kritischeren Blick. Nun ist sicher jede Alkoholfahrt eine Fahrt zu viel, unabhängig davon, ob eine Bischöfin am Steuer sitzt oder Herr oder Frau Mustermann. Für die Medien sind Hinz und Kunz aber weniger interessant. In manchen Redaktionen wird daher bei einigen Redakteuren sicherlich der Schadenfreude auslösende Sensationsdetektor angesprungen sein, als bekannt wurde, dass die beliebte evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann, die jüngst viel mediale Aufmerksamkeit und viel Lob wegen ihrer Kritik am Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr bekam, bei einer Blaufahrt ertappt wurde. Mit 1,54 Promille Alkohol im Blut war sie über eine rote Ampel gefahren. Frau Käßmann droht nun ein Strafverfahren.

Nun kann man aber nicht über etwas berichten, ohne dass man sich selbst dem Vorwurf aussetzt, Teil der Sensationsberichterstattung zu sein. Klar, auch Neuperlach.org ist mittendrin, wenngleich der Schaden angesichts der Tatsache, dass kein Millionenpublikum dabei ist, sondern nur eine Hand voll Leute mitlesen, eher gering ist. An der grundsätzlichen Tatsache, dass man sich selbst zum Rädchen in der Maschinerie macht, ändert dies aber nichts. Dennoch berichte ich ausnahmsweise über den Fall, da mich die gesamten Auswüchse der Berichterstattung selbst und auch so manche dazu abgegebenen Kommentare trotz einer gewissen Erwatungshaltung doch etwas verwundern.

„Das Maß ist voll, erst geschieden, jetzt betrunken“ schreibt ein Kommentator. Der nächste fordert den Rücktritt, zu dem es natürlich keine Alternative gebe. Der nächste kommt zu der Erkenntnis, dass der kirchliche Vorstand mit gutem Beispiel vorangehen müsse. Ein anderer fordert, dass Frau Käßmann sich fragen solle, ob sie ihren Ämtern gewachsen sei, und tritt auch ein wenig nach, er halte Frau Käßmann außerdem nicht für besonders selbstbewusst, sondern eher für laut. Es gibt freilich auch genug Gegenpositionen, etwa, dass man nur hoffen könne, dass die evangelische Kirche diese tolle Frau nicht wegen dieses blöden und gefährlichen Missgeschicks fallen lässt. Solche Diskussionen in Kommentaren werden erfahrungsgemäß schnell off-topic, immerhin klärt uns ein Kommentator auf, dass der Papst entgegen eines weit verbreiteten Irrtums keineswegs generell unfehlbar sei. „Unfehlbar“ seien nach katholischer Lehre nur Äußerungen des Papstes zur Glaubens- und Sittenlehre, wenn dieser sie ausdrücklich „ex cathedra“ verkünde.

Klar, Frau Käßmann hat Schuld auf sich geladen, die nicht relativiert werden kann, auch wenn leider solche Verfehlungen ein Massenphänomen sind. Richtig öffentlich bekennt sich kaum jemand dazu und kaum einer prahlt mit solchen Antiheldentaten. Es kommt aber auf den Ort und den eigenen Zustand an, an dem und in dem man etwas sagt. Die Stammtische sind solch ein Ort. Januskopfmäßig werden die Blaufahrten, die ja angeblich gar nicht so gefährlich wären, dann zum Heldenepos. Die Geschichten, dass die Dorfpolizei angeblich die Fahrten toleriere, und Anleitungen, wie man sich nicht erwischen lässt, wenn die Dorfpolizei doch mal anderer Meinung sei, werden im Wirtshaus mit viel Liebe zum Detail und reichlich alkoholbedingten Hinzudichtungen verkauft. Eine Geschichte einer Alkoholfahrt wird erst dann richtig spektakulär und unterhaltsam, wenn der Erzähler sie mit aktivem Ins-Glas-schauen flüssiger macht und der Zuhörer den Erzähler kopiert, indem er bei sich selbst für alkoholmäßigen Getränkenachschub sorgt. Die Vorbildfunktion befindet sich dann schnell auf dem Stand eines vollständig geleerten Maßkrugs.

Am nächsten Tag am Arbeitsplatz wird selbstverständlich die Vorbildfunktion hoher Würdenträger eingefordert. Bei denen, die selbst ein Vor-Bild sind, betrachte ich einen solchen Anspruch mit höherem Verständnis. Forderungen sind Worte, die gelebten Vorbilder sind die „Beispiele“. Hier passt das Zitat „Worte sind Zwerge – Beispiele Riesen!“ (Verfasser unbekannt).

Die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Margot Käßman. Sie wurde erwischt, andere (noch) nicht. Foto: evangelisch / Lizenz siehe: flickr

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Bild vom: 14.03.2010, 04:52
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Gezwitscherte Hochstapeleien

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